Ab einer Investitionshöhe von € 500 können Fördermittel für die Einbruchsicherung z.B. bei der KfW - Bank beantragt werden. Mit diesen Zuschüssen steuert der Staat gegen die Flut von Einbrüchen. Das Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ beispielsweise ist nicht einmal mehr an andere Umbaumaßnahmen gekoppelt.
Die Förderhöhe liegt je nach Vorhaben zwischen € 50,- und € 1.500,-
Für die Beantragung der Förderung benötigen Sie eine eingehende Fachberatung durch eine Dienststelle der Kriminalpolizei oder eines Fachbetriebes.
Als nächstes müssen Sie sich von einer Fachfirma ein Angebot/Kostenvoranschlag zu Ihrer Maßnahme erstellen lassen.
Mit dem Angebot können Sie dann den Zuschuß beanragen.
Sobald Sie die Zusage erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung Ihrer Einbruchschutzmaßnahme beginnen. Mit der Zusage, erfahren Sie auch, wie Sie nach Abschluss des Projektes die Fördersumme erhalten.
Wir beraten Sie umfassend bei Ihnen vor Ort, zeigen Ihnen die Schwachstellen und die dazu passenden Möglichkeiten zur Behebung auf und erstellen Ihnen dann ein entsprechendes Angebot.
Darüber hinaus informieren wir Sie über die möglichen Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Beantragung, bevor wir nach Erhalt der Zusage Ihre Schutzmaßnahme umsetzen.